Montag, 20. Dezember 2010

Zur Staatsverschuldung pro Kopf

Alljährlich veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Stand der Verschuldung der öffentlichen Haushalte. Dabei wird auch die Schuldenlast pro Einwohner berechnet. Hier die Presseerklärung vom 20.12.2010.

Die deutsche Presse macht aus einer solchen Rechnung – in bemerkenswertem Gleichklang – gerne Titelzeilen wie:

»Jeder [Deutsche] hat 22.000 Euro Schulden«.

Diese Behauptung ist allerdings falsch oder zumindest irreführend.

Warum? Hierzu muß man sich das Wesen von »Schulden« in Erinnerung rufen. Schulden sind Schuldverhältnisse, d.h. eine Person (Schuldner) schuldet einer anderen Person (Gläubiger) eine Leistung. Diese Leistung nennt man aus Sicht des Gläubigers »Forderung« und aus Sicht des Schuldners »Verbindlichkeit«. Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen sich, ihre Summe ergibt Null. Schulden sich zwei Personen untereinander Geld, so sind sie als Kollektiv betrachtet nicht verschuldet.

Im Falle von Staatsschulden ist der Schuldner eine öffentliche Körperschaft, die man also durchaus im Wege der Verallgemeinerung der deutschen Bevölkerung anteilig zurechnen kann.

Es gibt aber auch einen Gläubiger.

Die Gläubiger der deutschen öffentlichen Gewalt sind i.d.R. ebenfalls Deutsche. Damit ist die Aussage »jeder Deutsche ist mit 22.000 Euro verschuldet« auch im Wege der Verallgemeinerung falsch, denn eine Person, die sich selbst Geld schuldet, ist nicht verschuldet. Geht man davon aus, daß die deutsche öffentliche Gewalt keine Auslandsschulden hat, entsprechen sich die Verbindlichkeiten der öffentlichen Haushalte und die Forderungen deutscher Staatsbürger an diese öffentlichen Haushalte. Damit käme man im Wege der Verallgemeinerung auf die Aussage: Jeder Deutsche hat durchschnittlich 22.000 Euro Schulden und 22.000 Euro Forderungen, er hat im Durchschnitt (!) keine Schulden.

Natürlich sind die meisten Deutschen keine Gläubiger des deutschen Staates. Damit sind sie in der Tat in einem gewissen Sinne vermittelt über die öffentliche Hand verschuldet, und zwar bei denjenigen ihrer Mitbürger, die über Forderungen gegen die öffentliche Hand verfügen.

Was soll uns diese Argumentation sagen? Ist sie eine Rechtfertigung der Staatsverschuldung? Nein, das ist sie nicht. Sie ist ein Plädoyer dafür, das Wesen der Staatsverschuldung nicht durch irreführenden Pressemeldungen zu vernebeln, und soll dazu beitragen, die Problematik zu verstehen.

Die Staatsverschuldung ist vor allem eines: Ein Verteilungsproblem.

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